| Die ersten Minuten nach dem Crash sind meist die wichtigsten:
Die Beteiligten sind auf sich allein gestellt; die Polizei kommt -
wenn überhaupt - erst viel später. Die beste polizeiliche
Aufnahme nützt dann nichts mehr, wenn die Kollisionsstellung
der Fahrzeuge nicht mehr nachvollziehbar ist und zunächst schaulustige
Zeugen schnell das Weite gesucht haben. Daher sollten Sie im Fall
der Fälle die folgenden Punkte beachten:
Sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten
Ruhe bewahren
Unfallstelle sichern (Warndreieck !), ggf. erste Hilfe leisten
Beweissicherung durch Fotos, Kreide, Ansprechen möglicher Zeugen
Unfallstelle räumen (Fahrbahnrand, Seitenstreifen)
ggf. Notarzt und Polizei rufen (Die Polizei ist in erster Linie
zur Tatsachenfeststellung da und daher entbehrlich bei Einigkeit
der Beteiligten sowie bei Schäden geringeren Umfangs ohne Personenschaden.
Der europaweit einheitliche "Europäische Unfallbericht"
ist kein Schuldeingeständnis und bei sorgsamem Ausfüllen
beider Beteiligten genauso gut wie ein Polizeiprotokoll !)
Tipp: Falls Ihr Unfallgegner flüchtet, vermeiden Sie eine gefährliche
Verfolgungsjagd. Konzentrieren Sie sich auf das amtliche Kennzeichen,
merken Sie sich Fahrzeugtyp und -farbe und suchen Sie sofort nach
möglichen Zeugen. Schalten Sie sofort die Polizei ein !
Das sollten Sie immer im Fahrzeug haben:
Fotoapparat (Einwegapparat für ca. 25 DM im Fachhandel genügt)
Kreide
Formular des Europäischen Unfallberichtes (beim ADAC oder Ihrer
Versicherung erhältlich)
Das weitere Vorgehen:
Hat Ihr Unfallgegner am Unfallort angekündigt, Ansprüche
geltend machen zu wollen, so sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung
unverzüglich von dem Unfall in Kenntnis setzen. In der Regel
genügt ein Anruf.
Bezüglich Ihrer eigenen Ansprüche verhandeln Sie niemals
mit dem Unfallgegner direkt. Sie haben nach dem Gesetz einen Direktanspruch
gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherer. Ob der Schädiger dann
seinen Schadenfreiheitsrabatt einbüßt, ist nicht Ihr
Problem. Das muss er im Innenverhältnis mit seiner Versicherung
klären.
Die weitere Schadenregulierung birgt viele Risiken und kann sehr
kompliziert sein, denn das deutsche Schadenersatzrecht ist gekennzeichnet
durch einige wenige gesetzliche Regelungen, ergänzt durch eine
unübersehbare Fülle von Rechtsprechung. Nach einer Entscheidung
des Bundesgerichtshofs kann daher der Geschädigte im Rahmen
der Haftung der Gegenseite auf deren Kosten einen Rechtsanwalt oder
Rechtsbeistand mit der Abwicklung des Unfalles beauftragen.
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